LIZENZVEREINBARUNG
Das Werk (wie nachfolgend definiert) wird gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz zur Verfügung gestellt. Das Werk ist durch Urheberrecht und/oder anderes geltendes Recht geschützt. Jede andere Nutzung des Werkes, als im Rahmen dieser Lizenz genehmigt oder gemäß Urheberrecht zulässig, ist verboten.
Durch Ausübung jeglicher Rechte an dem hier zur Verfügung gestellten Werk erklären Sie Ihr Einverständnis, an die Bestimmungen dieser Lizenz gebunden zu sein. Der Lizenzgeber gewährt Ihnen die hierin enthaltenen Rechte in Anbetracht Ihrer Annahme dieser Bestimmungen und Bedingungen.
1. Begriffsbestimmungen
a. "Bearbeitung" bezeichnet ein Werk, das auf dem Werk oder auf dem Werk und anderen vorher existierenden Werken basiert, wie eine Übersetzung, Bearbeitung, ein abgeleitetes Werk, ein Arrangement von Musik oder andere Änderungen eines literarischen oder künstlerischen Werks, oder ein Tonträger oder eine Aufführung , und schließt kinematographische Bearbeitungen oder jegliche andere Form, in die das Werk umgearbeitet, umgewandelt oder bearbeitet wird, ein, einschließlich jeder Form, die erkennbar vom Original abgeleitet ist, jedoch mit der Ausnahme, dass ein Werk, das eine Sammlung darstellt, nicht als Bearbeitung im Sinne dieser Lizenz betrachtet wird.
b. "Sammlung" bezeichnet eine Sammlung literarischer oder künstlerischer Werke, wie Enzyklopädien und Anthologien, oder Aufführungen, Tonträger oder Ausstrahlungen oder andere Werke oder Gegenstände als die unter 1(f) weiter unten aufgeführten Werke, die auf Grund der Auswahl und Anordnung ihrer Inhalte intellektuelle Schöpfungen darstellen, in denen die Werke in ihrer Gesamtheit in unveränderter Form neben einem oder mehreren anderen Beiträgen enthalten sind, von denen jeder für sich ein getrenntes und unabhängiges Werk darstellt, die zusammen in einem gemeinsamen Ganzen vereint werden.
c. "Vertreiben" bedeutet, das Original und/oder Kopien des Werks bzw. der Bearbeitung der Öffentlichkeit durch Verkauf oder eine andere Übertragung des Eigentumsrechts verfügbar zu machen.
d. "Lizenzgeber" bedeutet: Jaguar Land Rover Limited, mit eingetragenem Firmensitz in Abbey Road, Whitley, Coventry CV3 4LM, GB (Firmennummer: 01672070), welche das Werk unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
e. "Ursprünglicher Urheber" die Person, Personen, Organisation oder Organisationen, die das Werk geschaffen hat/haben oder, falls keine Person oder Organisation bestimmt werden kann, der Herausgeber.
f. "Öffentlich aufführen" bedeutet: (i) öffentliche Vorträge des Werks aufzuführen und diese öffentlichen Vorträge durch jegliche Mittel oder Verfahren, einschließlich drahtgebundener oder drahtloser Mittel oder öffentlicher digitaler Aufführungen, der Öffentlichkeit zu kommunizieren; (ii) der Öffentlichkeit Werke in einer solchen Weise verfügbar zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit von einem von ihnen individuell gewählten Ort aus und an einem solchen Ort auf diese Werke zugreifen können; (iii) das Werk durch jegliche Mittel oder Verfahren für die Öffentlichkeit aufzuführen und der Öffentlichkeit die Aufführungen des Werkes zu kommunizieren, einschließlich durch öffentliche digitale Aufführung; (iv) das Werk durch jegliche Mittel, einschließlich Zeichen, Ton oder Bilder, zu senden oder erneut zu senden.
g. "Vervielfältigen" bedeutet die Anfertigung von Kopien des Werks mit jeglichen Mitteln, einschließlich, ohne sich darauf zu beschränken, von Ton‑ und Bildaufzeichnungen und das Recht zur Fixierung und Vervielfältigung von Fixierungen des Werks, einschließlich der Speicherung einer geschützten Aufführung oder eines geschützten Tonträgers in digitaler Form oder mittels eines anderen elektronischen Mediums.
h. "Werk" bezeichnet das gemäß den Bedingungen dieser Lizenz angebotene literarische und/oder künstlerische Werk, einschließlich, ohne sich darauf zu beschränken, von jeglichen Produktionen auf literarischem, wissenschaftlichem und künstlerischem Gebiet, unabhängig von der Art oder Form ihres Ausdrucks (einschließlich der digitalen Form), wie z.B.: ein Buch, eine Broschüre und anderes Schriftstück; ein Vortrag oder eine Ansprache; ein dramatisches oder dramatisch‑musikalisches Werk; eine musikalische Komposition mit oder ohne Worte/n; ein kinematographisches Werk; ein Werk im Bereich der Zeichnungen, Gemälde, Architektur, Skulpturen, Gravur oder Lithographie; ein fotografisches Werk, dem durch ein der Fotografie analoges Verfahren ausgedrückte Werke gleichgestellt werden; ein Werk der angewandten Kunst; eine Illustration, eine Karte, ein Plan, eine Skizze oder ein dreidimensionales Werk; oder eine Zusammenstellung von Daten, soweit diese als Werk urheberrechtlich geschützt wird.
i. "Sie" bezeichnet eine Person oder Organisation, die Rechte im Rahmen dieser Lizenz ausübt und vorher nicht die Bedingungen dieser Lizenz in Bezug auf das Werk verletzt hat, oder die vom Lizenzgeber trotz einer früheren Verletzung die ausdrückliche Genehmigung zu Ausübung von Rechten im Rahmen dieser Lizenz erhalten hat.
2. Rechte redlichen Verhaltens
Nichts in dieser Lizenz soll urheberrechtsfreie Nutzungen oder Rechte, die sich aus Beschränkungen oder Ausnahmen ergeben, die im Zusammenhang mit dem Urheberrechtsschutz gemäß Urheberrechtsgesetz oder anderen geltenden Gesetzen geregelt sind, reduzieren, begrenzen oder beschränken.
3. Lizenzgewährung
3.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen der Lizenzgeber hiermit eine weltweite, lizenzgebührenfreie, nicht ausschließliche, fortwährende (für die Dauer des geltenden Urheberrechts) Lizenz zur Ausübung von Rechten am Werk wie nachfolgend ausgeführt:
a. Vervielfältigung des Werks, um das Werk in eine oder mehrere Sammlungen einzufügen, und Vervielfältigung des Werks, so wie in den Sammlungen enthalten;
b. Erzeugung und Vervielfältigung von Bearbeitungen, vorausgesetzt, dass jegliche solche Bearbeitung , einschließlich jeglicher Übersetzung in ein Medium, angemessene Schritte einschließt, um klar zu kennzeichnen, abzugrenzen oder in andere Weise kenntlich zu machen, dass Änderungen an dem Originalwerk vorgenommen wurden. Zum Beispiel könnte eine Übersetzung gekennzeichnet werden mit: "Das Originalwerk wurde von der englischen in die spanische Sprache übersetzt" oder eine Modifikation könnte angeben "Das Originalwerk wurde modifiziert";
c. Vertrieb und öffentliche Aufführung des Werks, einschließlich in seiner in Sammlungen eingeschlossenen Form; und
d. Vertrieb und öffentliche Aufführung von Bearbeitungen.
3.2 Die in Abschnitt 3.1 angegebenen Rechte können in Bezug auf alle Medien und Formate, ob heute bekannt oder später erfunden, ausgeübt werden. Die besagten Rechte beinhalten das Recht, solche Modifikationen vorzunehmen, wie sie technisch erforderlich sind, um die Rechte in anderen Medien und Formaten auszuüben. Vorbehaltlich Abschnitt 8(f), sind alle nicht ausdrücklich durch den Lizenzgeber gewährten Rechte vorbehalten, einschließlich, ohne sich darauf zu beschränken, der in Abschnitt 4(d) genannten Rechte.
3.3 Um Missverständnisse auszuschließen, der Lizenzgeber und/oder der ursprüngliche Urheber (wie zutreffend) bleibt/bleiben der/die alleinige/n und ausschließliche/n Eigentümer des Werks und jeglicher Bearbeitungen.
4. Einschränkungen
Die Unter Abschnitt 3 weiter oben gewährte Lizenz wird ausdrücklich vorbehaltlich der und begrenzt durch die folgenden Einschränkungen gewährt:
a. Sie dürfen das Werk nur gemäß den Bedingungen dieser Lizenz vertreiben und öffentlich aufführen. Sie müssen jeder Kopie des Werks, die Sie vertreiben und öffentlich aufführen, den Uniform Resource Identifier (URI)(einheitlicher Identifikator für Ressourcen)oder eine Kopie desselben beifügen. Sie dürfen für das Werk keine Bedingungen anbieten oder dieses mit Bedingungen verknüpfen, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die Fähigkeit des Empfängers des Werkes, die diesem Empfänger gemäß den Bedingungen der Lizenz gewährten Rechte auszuüben, einschränken. Sie dürfen keine Unterlizenz für das Werk erteilen. Sie müssen bei jeder Kopie des Werks, die Sie vertreiben und öffentlich aufführen, alle Hinweise auf diese Lizenz und den Gewährleistungausschluss unversehrt halten. Wenn Sie das Werk vertreiben oder öffentlich aufführen, dürfen Sie keine wirksamen technologischen Maßnahmen auf das Werk anwenden, die die Fähigkeit eines Empfängers des Werkes von Ihnen, die diesem Empfänger gemäß den Bedingungen der Lizenz gewährten Rechte auszuüben, einschränken. Wenn Sie eine Sammlung erstellen, so müssen Sie (soweit praktikabel), so wie in einer etwaigen entsprechender Mitteilung vom Lizenzgeber erbeten, von der Sammlung jegliche Nennung, wie in Abschnitt 4(c) gefordert, entfernen. Wenn Sie eine Bearbeitung erstellen, so müssen Sie, soweit praktikabel, so wie in einer etwaigen entsprechender Mitteilung vom Lizenzgeber erbeten, von der Bearbeitung jegliche Nennung, wie in Abschnitt 4(c) gefordert, entfernen.
b. Sie dürfen keine der Ihnen in Abschnitt 3 weiter oben gewährten Rechte in irgendeiner Weise ausüben, die vorrangig auf gewerblichen Vorteil oder private geldliche Vergütung abzielt oder ausgerichtet ist. Das Tauschen des Werkes gegen andere urheberrechtlich geschützte Werke im Rahmen eines digitalen File‑Sharing oder in anderer Weise gilt nicht als auf gewerblichen Vorteil oder private geldliche Vergütung abzielend oder ausgerichtet, vorausgesetzt es erfolgt keine Zahlung einer geldlichen Vergütung im Zusammenhang mit dem Tausch urheberrechtlich geschützter Werke.
c. Wenn Sie das Werk oder Bearbeitungen oder Sammlungen vertreiben oder öffentlich aufführen, können Sie, sofern keine Aufforderung gemäß Abschnitt 4(a) erfolgte, sich entscheiden, alle Urheberrechtsangaben für das Werk intakt zu lassen und, wie für das von Ihnen genutzte Medium oder Mittel geeignet, folgendes angeben: (i) den Namen des ursprünglichen Urhebers (oder dessen Pseudonym, wenn zutreffend), sofern angegeben, und/oder, falls der ursprüngliche Urheber und/oder Lizenzgeber eine andere Partei oder andere Parteien (z.B. eine Sponsoreneinrichtung, einen Verlag, eine Zeitschrift) zur Angabe im Urheberrechtsvermerk des Lizenzgebers, in Leistungsbedingungen oder in anderer angemessener Weise benennt, den Namen einer solchen Partei oder solcher Parteien; (ii) den Titel des Werks, sofern angegeben; (iii) soweit in angemessener Weise praktikabel, den URI, wenn vorhanden, den der Lizenzgeber als dem Werk zugeordnet angibt, es sei denn, ein solcher URI bezieht sich nicht auf den Urheberrechtsvermerk oder die Lizenzinformationen für das Werk; und (iv) gemäß Abschnitt 3(b), im Falle einer Bearbeitung, eine Nennung, die die Verwendung des Werks in der Bearbeitung angibt (z.B. "Französische Übersetzung des Werks des ursprünglichen Urhebers" oder "Drehbuch basierend auf dem ursprünglichen Werk des ursprünglichen Urhebers"). Jede Nennung im Rahmen dieses Abschnitts 4(c) kann in jeder angemessenen Weise eingefügt werden. Um Missverständnisse auszuschließen, Sie dürfen die Nennung gemäß diesem Abschnitt 4(c) nur zum Zweck der Zuordnung und in der oben angegebenen Weise verwenden und, in Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen dieser Lizenz, dürfen Sie weder in impliziter noch in expliziter Weise eine Verbindung zu dem ursprünglichen Urheber und/oder dem Lizenzgeber und/oder einem Dritten oder mehreren Dritten, der/die vom ursprünglichen Urheber und/oder Lizenzgeber zugeordnet wurden, oder eine Förderung oder Billigung seitens dieser in Bezug auf Sie oder Ihre Nutzung des Werks behaupten oder andeuten, ohne dafür die separate ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des ursprünglichen Urhebers, des Lizenzgebers und/oder des/der benannten zugeordneten Dritten einzuholen.
d. Um Missverständnisse auszuschließen, der Lizenzgeber behält sich das ausschließliche Recht vor, Lizenzgebühren zu erheben für: (i) jegliche Ausübung der im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte durch Sie (in denjenigen Rechtssystemen, in denen auf das Recht zur Erhebung von Lizenzgebühren nicht verzichtet werden kann); und (ii) jegliche Ausübung der im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte durch Sie, wenn die Ausübung solcher Rechte für einen gewerblichen (nicht redaktionellen) Zweck erfolgt (in denjenigen Rechtssystemen, in denen auf das Recht zur Erhebung von Lizenzgebühren verzichtet werden kann). "Gewerblicher Zweck" beinhaltet, ohne sich darauf zu beschränken, die Bewerbung oder den Verkauf von Produkten oder Technologie, wie durch Werbung, Prospekte, Buchumschläge, Stock‑Fotos, Bekleidung oder andere Werbeartikel. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre beabsichtigte Nutzung eines Werks einen gewerbliche Zweck darstellt, sollten Sie sich mit dem Lizenzgeber in Verbindung setzen und diesen um die Genehmigung dieser Nutzung ersuchen. Es obliegt Ihnen zu gewährleisten, dass Ihre Nutzung eines Werks dieser Lizenz entspricht;
e. Außer wenn anderweitig schriftlich mit dem Lizenzgeber vereinbart oder wenn anderweitig nach geltendem Recht zulässig, dürfen Sie, wenn Sie das Werk als solches oder als Teil von Bearbeitungen oder Sammlungen vervielfältigen, vertreiben oder öffentlich aufführen, keine Entstellungen, Verstümmelungen, Modifikationen oder anderen abträglichen Handlungen in Bezug auf das Werk vornehmen, die für den Ruf oder die Ehre des ursprünglichen Urhebers oder des Lizenzgebers schädlich wären. Der Lizenzgeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Lizenzgeber in Rechtssystemen (wie z.B. Japan), in denen eine Ausübung eines gemäß Abschnitt 3(b) dieser Lizenz gewährten Rechts (das Recht, Bearbeitungen vorzunehmen) als eine für die Ehre und den Ruf des ursprünglichen Urhebers schädliche Entstellung, Verstümmelung, Modifikation oder andere abträgliche Handlung angesehen würde, in dem größtmöglichen nach dem geltenden nationalen Recht zulässigen Maße auf diesen Abschnitt verzichten bzw. diesen nicht gelten machen wird, um es Ihnen zu ermöglichen, Ihr Recht gemäß Abschnitt 3(b) dieser Lizenz, jedoch nicht anderweitig, in angemessener Weise auszuüben.
5. Zusicherungen, Gewährleistungen und Haftungsausschluss
Sofern nicht anderweitig zwischen den Parteien gegenseitig schriftlich vereinbart, bietet der Lizenzgeber das Werk 'IN DER VORLIEGENDEN FORM' an und macht keine ausdrücklichen, stillschweigenden, gesetzlichen oder sonstigen Zusicherungen oder Gewährleistungen irgendwelcher Art in Bezug auf das Werk, einschließlich, ohne sich darauf zu beschränken, von Rechtsmängelgewähr, Gewährleistung der durchschnittlichen Qualität und der Eignung für den normalen Gebrauch, Gewährleistung der Eignung für einen bestimmten Zweck, Gewährleistung der Nichtverletzung von Schutzrechten Dritter, Gewährleistung der Genauigkeit oder des Vorliegens oder Nichtvorliegens von Fehlern, ob feststellbar oder nicht.
6. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche gegen die Lizenzgeber sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Lizenzgeber. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Lizenzgeber, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
7. Beendigung
a. Diese Lizenz und die in ihrem Rahmen gewährten Rechte enden automatisch bei einer Verletzung der Bedingungen dieser Lizenz durch Sie. In Bezug auf Personen oder Organisationen, die von Ihnen im Rahmen dieser Lizenz Bearbeitungen oder Sammlungen erhalten haben, werden jedoch deren Lizenzen nicht beendet, vorausgesetzt solche Personen oder Organisationen halten diese Lizenzen weiterhin vollständig ein. Abschnitte 1, 2, 5, 6, 7, und 8 gelten nach einer Beendigung dieser Lizenz fort.
b. Vorbehaltlich der vorgenannten Bestimmungen und Bedingungen, ist die hier gewährte Lizenz von fortwährender Dauer (für die Dauer des geltenden Urheberrechts an dem Werk). Unbeschadet des Vorgenannten behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, das Werk unter unterschiedlichen Lizenzbedingungen verfügbar machen oder den Vertrieb des Werks jederzeit einzustellen; jedoch unter der Voraussetzung, dass eine solche Entscheidung nicht dazu dienen wird, diese Lizenz zu widerrufen, und diese Lizenz vollständig in Kraft und wirksam bleiben wird, bis sie, wie weiter oben angegeben, beendet wird.
8. Verschiedenes
a. Jedes Mal, wenn Sie das Werk oder eine Sammlung vertreiben oder öffentlich aufführen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für das Werk zu denselben Bestimmungen und Bedingungen an, wie die Ihnen unter dieser Lizenz gewährte Lizenz.
b. Jedes Mal, wenn Sie Bearbeitung vertreiben oder öffentlich aufführen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz für das Werk zu denselben Bestimmungen und Bedingungen an, wie die Ihnen unter dieser Lizenz gewährte Lizenz.
c. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz nach geltendem Recht ungültig oder undurchsetzbar sein, so beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bedingungen dieser Lizenz und eine solche Bestimmung wird ohne weitere Handlung seitens der Lizenzparteien in dem geringstmöglichen Maße geändert, das erforderlich ist, um diese Bestimmung gültig und durchsetzbar zu machen.
d. Ein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Lizenz und eine Genehmigung eines Verstoßes gelten nur, wenn ein solcher Verzicht oder eine solche Genehmigung schriftlich erklärt und von der Partei unterzeichnet wird, der ein solcher Verzicht oder eine solche Genehmigung zuzurechnen ist.
e. Diese Lizenz bildet die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf das hier lizenzierte Werk. Es bestehen keine hier nicht dargelegten Abmachungen, Vereinbarungen oder Zusicherungen. Der Lizenzgeber ist nicht an zusätzliche Bestimmungen gebunden, die ggf. in einer Kommunikation von Ihrer Seite erscheinen. Diese Lizenz darf nicht ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen geändert werden.
f. Die Abfassung der im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte und des in Bezug genommenen Gegenstandes erfolgte unter Verwendung der Terminologie der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (in der Fassung vom 28. September 1979), des Rom‑Abkommens von 1961, des WIPO‑Urheberrechtsvertrages von 1966, des WIPO‑Vertrages über Darbietungen und Tonträger von 1966 und des Welturheberrechtsabkommens (in der Fassung vom 24. Juli 1971). Diese Rechte und Gegenstände werden in dem betreffenden Rechtssystem, in dem die Lizenzbedingungen durchgesetzt werden sollen, gemäß den entsprechenden Bestimmungen der Umsetzung dieser Übereinkünfte in der nationalen Gesetzgebung wirksam. Sofern die im Rahmen des geltenden Urheberrechts gewährten Standardrechte zusätzliche Rechte enthalten, die im Rahmen dieser Lizenz nicht gewährt werden, so gelten solche zusätzlichen Rechte als in die Lizenz eingeschlossen; diese Lizenz soll keine nach geltendem Recht bestehenden Lizenzrechte einschränken.